Rechtsprechung
VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 5 K 3198/12
- VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13.Z
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Für die Frage, wie eine solche erhebliche Störung dargelegt und bewiesen werden muss, gibt die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (2 C 12/11; BVerwGE 147, 244) nichts her, da der Behörde dort kein Beurteilungsspielraum zustand und die gerichtliche Kontrolldichte daher nicht eingeschränkt war. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, und vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642) dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird. - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, und vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642) dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.
- BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des …
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Von Verfassungs wegen ist das nicht zu beanstanden, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624). - VGH Hessen, 16.06.2004 - 11 UZ 3040/03
Genehmigung von Tierversuchen
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten liegen nur dann vor, wenn unter Berücksichtigung der gegen die Entscheidung erster Instanz gerichteten Einwände des jeweiligen Antragstellers offene und besonders schwierige, im Zulassungsverfahren nicht oder nicht abschließend zu beantwortende Rechtsfragen verbleiben, oder wenn die Rechtssache auch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts durch einen komplexen, schwer zu überblickenden Sachverhalt geprägt ist (Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 11 UZ 3040/03 -, juris). - VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
Wirtschaftsverfassungsrechts
Auszug aus VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris).
- VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19
Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar
(b) Das ihr in § 6 Abs. 2 KrWaffKontrG eingeräumte Ermessen konkretisiert die Bundesregierung in den Politischen Grundsätzen, bei denen es sich um Verwaltungsvorschriften i. S. d. Art. 86 GG handelt, deren sie sich im Rahmen ihres politischen Ermessens bedient (vgl. VGH Kassel Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 12).Diese Ausführungen untermauern das Verständnis des weitreichenden Spielraums der Bundesregierung zur Ermessensausübung (s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 11).
- VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des …
Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z - an, wonach auch unter Geltung des § 8 AWG in der Fassung vom 6. Juni 2013 die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung einer weitgehenden Einschätzungsprärogative der Bundesregierung unterliegt. - VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19 (b) Das ihr in § 6 Abs. 2 KrWaffKontrG eingeräumte Ermessen konkretisiert die Bundesregierung in den Politischen Grundsätzen, bei denen es sich um Verwaltungsvorschriften i. S. d. Art. 86 GG handelt, deren sie sich im Rahmen ihres politischen Ermessens bedient (vgl. VGH Kassel Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 12).
Diese Ausführungen untermauern das Verständnis des weitreichenden Spielraums der Bundesregierung zur Ermessensausübung (s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 11).
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin …
Dies ließe sich klar und eindeutig auf Deutschland zurückführen (HessVGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z -, juris). - VGH Hessen, 21.11.2023 - 6 A 987/22
Zum Verhältnis von Patentrecht und Ausfuhrkontrolle
Für beide Arten von Gütern gilt, dass Deutschland entsprechend seinen eingegangenen internationalen Verpflichtungen gehalten ist, sich nicht an der Stärkung des militärischen Potentials oder der internen Repressionsmöglichkeiten eines Staates zu beteiligen, gegen den ein Waffenembargo verhängt wurde, ungeachtet dessen, ob dieser Staat sich die von ihm benötigten militärischen Ressourcen auch anderweitig - von Anbietern in anderen Staaten oder über eine Recherche beim Patentamt - beschaffen könnte (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z -, Rn. 13, juris, und vom 23. Juni 2023, 6 B 555/23, S. 15, noch nicht veröffentlicht;… VG Frankfurt a. M., Urteil vom 22. Februar 2016 - 5 K 2253/16.F -, Rn. 70, juris). - VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer …
Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (VGH Kassel, Beschluss vom 10.04.2014, Az 6 A 2077/13.Z). - VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21
Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung
Aufgrund des im Außenwirtschaftsrecht originär der Behörde zugewiesenen Beurteilungsspielraums kann das Gericht seine Entscheidung nicht an die Stelle einer Entscheidung durch die Beklagte setzen und damit die Sache spruchreif machen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z -, juris Rn. 11;… VG Frankfurt a.M., Urteil vom - 5 K 3718/15.F -, juris Rn. 28).